Antrag auf Schulgeldermäßigung


    Antrag für das Schuljahr

    Antragsteller/Erziehungsberechtigter



    Schulkinder:

    Bitte geben Sie die Anzahl der Lessing-Schulkinder ein, sowie die jeweiligen Namen entsprechend der Anzahl.

    Personenzahl im gemeinsamen Haushalt:

    Erwachsene

    Kinder


    Zur Beachtung
    Nach §8 der Schulgeldordnung der Lessing-Schulen [Träger: BSV e.V.] kann das Schulgeld auf Antrag ermäßigt werden. Die Schulgeldermäßigung hängt von der Summe der Nettoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen ab. Folglich sind alle Arten von Einkommen zu bezeichnen und nachzuweisen. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden. Im Falle einer Ermäßigung wird diese erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen für ein Schuljahr gewährt. Zu dem Antrag auf Schulgeldermäßigung sind folgende Belege unbedingt vorzulegen: Aktueller Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, BWA, Bescheinigung über sonstige Einkommen (Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen aus Vermögen, Renten, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) der letzten drei Monate. Anträge, zu denen diese Nachweise fehlen, werden nicht bearbeitet.


    Bitte markieren Sie die entsprechenden Einkunftsarten, die auf Sie zutreffen. Mehrfachauswahl ist möglich. Laden Sie bitte die entsprechenden Nachweise in die darauf folgenden Uploadbereiche hoch.
    Einkünfte:

    aktueller Steuerbescheid

    letzte 3 Monate BWA

    letzte 3 Monate Lohnabrechnungen

    letzte 3 Kontoauszüge

    aktueller Rentenbescheid

    Bezug Sozialleistungen:

    aktueller Arbeitslosengeld Bewilligungsbescheid

    aktueller Bürgergeld Bewilligungsbescheid

    aktueller Bewilligungsbescheid

    aktueller Kindergeldzuschlag Bewilligungsbescheid

    aktueller Wohngeld Bewilligungsbescheid

    Sonstige staatliche Leistungen/Einkommen:

    aktueller Kindergeldbescheid

    aktueller Elterngeldbescheid

    sonstige Nachweise:

    Einkommensverhältnisse:

    Lohn/Gehalt

    Rente

    Leistungen n. SGB II

    Unterhalt

    Kindergeld

    Kinderzuschlag

    Wohngeld

    Aus Vermietung u.ä.

    sonstige Einkommen

    Summe