Antrag auf Härtefall Antragsteller/Erziehungsberechtigter Zur Beachtung Nach § 9 der Schulgeldordnung der Lessing-Schulen [Träger: BSV e.V.] kann das Schulgeld auf Antrag ermäßigt werden. Die Schulgeldermäßigung hängt von der Summe der Nettoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen ab. Folglich sind alle Arten von Einkommen zu bezeichnen und nachzuweisen. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden. Im Falle einer Ermäßigung wird diese erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen für ein Schuljahr gewährt. Zu dem Antrag auf Schulgeldermäßigung sind folgende Belege unbedingt vorzulegen: Aktueller Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Bescheinigung über sonstige Einkommen (Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen aus Vermögen, Renten, Kindergeld, Wohngeld etc.) der letzten drei Monate. Anträge, zu denen diese Nachweise fehlen, werden nicht bearbeitet Außerordentliche Belastungen 12345678910 Art der Belastung Betrag Anlage (Pflicht) Sonstige Angaben [ggf. auf einem gesonderten Blatt] Ihre E-Mail-Adresse Mir/Uns ist bekannt, dass sich die Schule zu einem großen Teil selbst finanzieren muss und ich versichere, dass ich bekannt geben werde, wenn sich meine Einkommensverhältnisse maßgeblich verändern. In diesem Fall werde ich dann den Regelsatz bezahlen oder einen erneuten Antrag auf Ermäßigung stellen. Ich versichere außerdem, dass meine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Antrag ist befristet auf das angegebene Schuljahr und muss jedes Jahr neu gestellt werden. Die entsprechenden Kopien zu den Einnahmen habe ich beigefügt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens elektronisch erhoben, gespeichert und verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Δ