Antrag auf Härtefall


    Antragsteller/Erziehungsberechtigter



    Zur Beachtung
    Nach § 9 der Schulgeldordnung der Lessing-Schulen [Träger: BSV e.V.] kann das Schulgeld auf Antrag ermäßigt werden. Die Schulgeldermäßigung hängt von der Summe der Nettoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen ab. Folglich sind alle Arten von Einkommen zu bezeichnen
    und nachzuweisen. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden.
    Im Falle einer Ermäßigung wird diese erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen für ein Schuljahr gewährt.
    Zu dem Antrag auf Schulgeldermäßigung sind folgende Belege unbedingt vorzulegen:
    Aktueller Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Bescheinigung über sonstige Einkommen (Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen
    aus Vermögen, Renten, Kindergeld, Wohngeld etc.) der letzten drei Monate. Anträge, zu denen diese Nachweise fehlen, werden nicht bearbeitet


    Außerordentliche Belastungen

    Art der Belastung

    Betrag

    Anlage (Pflicht)