Scroll Top

    Antrag auf Härtefall


    Antragsteller/Erziehungsberechtigter
    Zur Beachtung Nach § 9 der Schulgeldordnung der Lessing-Schulen [Träger: BSV e.V.] kann das Schulgeld auf Antrag ermäßigt werden. Die Schulgeldermäßigung hängt von der Summe der Nettoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen ab. Folglich sind alle Arten von Einkommen zu bezeichnen und nachzuweisen. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden. Im Falle einer Ermäßigung wird diese erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen für ein Schuljahr gewährt. Zu dem Antrag auf Schulgeldermäßigung sind folgende Belege unbedingt vorzulegen: Aktueller Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Bescheinigung über sonstige Einkommen (Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen aus Vermögen, Renten, Kindergeld, Wohngeld etc.) der letzten drei Monate. Anträge, zu denen diese Nachweise fehlen, werden nicht bearbeitet

    Außerordentliche Belastungen
    Art der Belastung
    Betrag
    Anlage (Pflicht)