Das Kaufmännische Berufskolleg

(staatlich genehmigt)

Du hast die Mittlere Reife in der Tasche und willst schulisch weitermachen? Dann ist das kaufmännische Berufskolleg als der absolute Klassiker der weiterführenden Schulen möglicherweise das Richtige für dich.

Im ersten Jahr (BK-I) wird derselbe Berufsschulstoff vermittelt, den man auch in der Ausbildung zum Büro-, Industrie- oder Groß- und Außenhandelskaufmann im ersten Ausbildungsjahr lernt. Zwar gibt es zum Ende des BK-I keine förmliche Abschlussprüfung, aber es werden am Ende des Schuljahres verbindliche “Zentrale Klassenarbeiten” im Fach BWL geschrieben. Die Termine und Inhalte werden hierbei landesweit einheitlich vom Kultusministerium vorgegeben und diese Klassenarbeiten haben eine doppelte Gewichtung.

Wenn du dich dann nach diesem ersten Schuljahr für eine Ausbildung entscheiden solltest, hast du zweite Vorteile: Zum einen  sind die Chancen auf einen Ausbildungsplatz deutlich größer als vorher und zum anderen ist auch eine Verkürzung der Ausbildungszeit in der Regel möglich. Du hast dann am Ende also kein Jahr „verloren“.

Wenn du aber weitermachen möchtest, dann darfst du mit einen Notenschnitt von mindestens 3,0 in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik und BWL) das zweite Jahr (BK-II) besuchen. Am Schuljahresende des BK-II stehen die Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife und die Zusatzprüfung zum Wirtschaftsassistenten an. Nach dem erfolgreichen Schulabschluss darfst du anschließend studieren. Außerdem erwirbst du auch den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/-r Wirtschaftsassistent/-in.

Wenn du Fragen hast, dann melde dich einfach bei uns – wir helfen dir gerne weiter!

Zulassungsvoraussetzungen:

Mittlerer Bildungsabschluss

Abschlüsse:

Fachhochschulreife, optional Wirtschaftsassistent/-in

Stundentafel für das Kaufmännische Berufskolleg I

[1]Gleichwertige Alternative zu Religionslehre.
[2]Die „Projektkompetenz“ ist ein eigenständiges Fach. Sie wird jedoch integrativ, im Schwerpunkt im Rahmen des Unterrichts im be-rufsfachlichen Bereich und des Wahlpflichtbereichs, unterrichtet. Der Umfang der „Projektkompetenz“ umfasst hierbei zirka 1/9.
[3]Bei Klassenteilung werden höchstens zwei Gruppen unterrichtet.
[4]Das Praktikum ist fakultativ. Betreuungsstunden fallen nicht an.