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    Antrag auf Schulgeldermäßigung


    Antragsteller/Erziehungsberechtigter
    Schulkinder: Bitte geben Sie die Anzahl der Lessing-Schulkinder ein, sowie die jeweiligen Namen entsprechend der Anzahl.
    Personenzahl im gemeinsamen Haushalt:
    Erwachsene
    Kinder

    Zur Beachtung Nach §8 der Schulgeldordnung der Lessing-Schulen [Träger: BSV e.V.] kann das Schulgeld auf Antrag ermäßigt werden. Die Schulgeldermäßigung hängt von der Summe der Nettoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen ab. Folglich sind alle Arten von Einkommen zu bezeichnen und nachzuweisen. Der Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden. Im Falle einer Ermäßigung wird diese erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen für ein Schuljahr gewährt. Zu dem Antrag auf Schulgeldermäßigung sind folgende Belege unbedingt vorzulegen: Aktueller Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, BWA, Bescheinigung über sonstige Einkommen (Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen aus Vermögen, Renten, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) der letzten drei Monate. Anträge, zu denen diese Nachweise fehlen, werden nicht bearbeitet.

    Bitte markieren Sie die entsprechenden Einkunftsarten, die auf Sie zutreffen. Mehrfachauswahl ist möglich. Laden Sie bitte die entsprechenden Nachweise in die darauf folgenden Uploadbereiche hoch. Einkünfte: aktueller Steuerbescheid letzte 3 Monate BWA letzte 3 Monate Lohnabrechnungen letzte 3 Kontoauszüge aktueller Rentenbescheid Bezug Sozialleistungen: aktueller Arbeitslosengeld Bewilligungsbescheid aktueller Bürgergeld Bewilligungsbescheid aktueller Bewilligungsbescheid aktueller Kindergeldzuschlag Bewilligungsbescheid aktueller Wohngeld Bewilligungsbescheid Sonstige staatliche Leistungen/Einkommen: aktueller Kindergeldbescheid aktueller Elterngeldbescheid sonstige Nachweise: Einkommensverhältnisse:
    Lohn/Gehalt
    Rente
    Leistungen n. SGB II
    Unterhalt
    Kindergeld
    Kinderzuschlag
    Wohngeld
    Aus Vermietung u.ä.
    sonstige Einkommen
    Summe